Trinkwasser im Firmengebäude prüfen (Arbeitsstättenverordnung)

Als Arbeitgeber tragen Sie Fürsorgepflicht für Ihre Beschäftigten. Dazu gehört auch die Trinkwasserqualität in der Arbeitsstätte. Dieses Praxisbeispiel zeigt, wie eine Untersuchung im Firmengebäude geplant und durchgeführt wird.

Ausgangssituation

Im Rahmen der Fürsorgepflicht nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) möchte ein Arbeitgeber prüfen lassen, ob die Trinkwasserqualität in der Arbeitsstätte in Ordnung ist. Typische Entnahmestellen sind Teeküchen, Sozialräume, Waschbereiche, Duschen, Trinkwasserspender oder selten genutzte Zapfstellen.

Vorgehen

Zunächst erfassen wir die Gebäudenutzung, die Anzahl der Entnahmestellen und die Art der Warmwasseraufbereitung. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein Untersuchungskonzept. Je nach Entnahmestelle und Nutzung werden mikrobiologische Parameter, chemische Parameter oder Legionellen untersucht.

Ergebnis

Sie erhalten eine Dokumentation in Form eines Prüfberichts für Arbeitsschutz, Gebäudemanagement und interne Hygiene. Werden Beanstandungen festgestellt, unterstützen wir Sie bei der Ursachenforschung und den Nachkontrollen.